Auszug aus dem Österreichischen Normungsinstitut zu Presslinge aus naturbelassenem Holz oder naturbelassener Rinde; Pellets und Briketts - ÖNORM M 7135
- Anwendungsbereich: Diese ÖNORM dient dazu, für Presslinge aus Holz oder Rinde Anforderungen und Methoden zu deren Prüfung festzulegen. Sie richtet sich an Hersteller, Planer, Händler sowie an Aufsteller und Anwender von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und ganzan Anlagen, die in Zusammenhang mit diesen Presslingen stehen, sowie an alle, die mit deren Erzeugung, Einkauf, Verkauf und Verwendung befasst sind.
- Produktbeschreibung und Verwendung: Holzpellets sind Presslinge für die energetische Nutzung in automatisch beschickten Feuerungen.
- Anforderungen: Durchmesser (D) 4 - 10 mm ; Länge ca. 5 x D; Rohdichte ca. 1,12 kg /dm³; Wassergehalt ca. 10 %; Aschengehalt ca. 0,50 %; Heizwert größer als 5 kWh/kg
- Presshilfsmittel: chemisch nicht veränderte produkte aus der primären land- und forstwirtschaftlichen Biomasse (solche sind zB Maisschrot, Roggenmehl), die - aus Gründen der Erleichterung des Presvorganges und damit auch der Verbesserung der Energiebilanz sowie zur Erhöhung der Abriebfestigkeit - dem Ausgangsmaterial zur Erzeugung von Holzpresslinge beigemengt werden dürfen.
- Verunreinigungen, Fremdstoffe: Presslinge dürfen nur aus naturbelassenem Holz auch unter Zugabe von Presshilfsmitteln hergestellt werden. Unzulässig sind folgende Fremdstoffe: biozidhaltige Holz- oder Stammschutzmittel; Leime und/oder Kunststoffe; Lacke und andere Beschichtungsmaterialien.
- Ermittlung des Heizwertes: Die Ermittlung des Heizwertes erfolgt durch Berechnung aus dem Brennwert. Der Brennwert wird gemäß DIN 51900-1 bis -3 bestimmt. Im Untersuchungsbericht ist die der Bestimmung zugrundegelegte Norm anzugeben.
- Prüfmethoden: Bei der Entnahme von Proben sind zwei Arten zu unterscheiden: Entnahme aus fließendem Gut - das benötigte Probematerial ist in Form von mindestens 5 Einzelproben mit einer Masse von jeweils mindestens 0,5 kg aus dem "Gutstrom" zu entnehmen. Die Probenahme hat an der letztmöglichen Entnahmestelle am Produktionsort zu erfolgen. Die Einzelproben sind, zeitlich gestaffelt, so zu entnehmen, dass zwischen den Entnahmen ein Vielfaches (mindestens das 10fache) der Masse einer Einzelprobe die Förderstrecke passiert. Entnahme aus ruhendem Gut - Das notwendige Probematerial, mindestens 5 Einzelproben mit einer Masse von jeweils mindestnes 0,5 kg, ist vom Lager, vom Transportfahrzeug oder aus der Palette, dem Container u.dgl., möglichst gleichmäßig verteilt, zu entnehmen und zu vermessen.
Auszug aus Ausgabe: 2000-11-01
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